Präambel
Alle in der Beitragsordnung getroffenen Amts- und Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen zur Anwendung für weibliche, männliche und divers geschlechtliche Personen gleichermaßen zur Verfügung.
§ 1 Grundlage
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
- Grundlage dieser Beitragsordnung ist § 5 der Vereinssatzung.
- Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.
§ 2 Fälligkeit der Beitragszahlung
- Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschriftverfahren auf der Grundlage des im Aufnahmeantrages erteilten SEPA-Lastschrift-Mandats.
- Das Lastschriftverfahren wird bei halbjähriger Zahlungsweise am 31.01. und am 31.07. des Jahres fällig.
- Anschriften-, Namens- und Kontenänderungen sowie Veränderungen, die zu einer anderen Bemessung der Beitragshöhe führen, sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Unregelmäßigkeiten auf den Konten der Vereinsmitglieder (z.B. ohne Deckung, Änderung der Kto.-Nr., der Anschrift, des Namens u. ä. ohne Information an den Verein) werden die Rücklastschriftgebühr und eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben
§ 3 Beitrag für aktive Mitglieder
Der Verein Saalespringer Halle e. V. besteht aus Fördermitgliedern und aktiven Mitgliedern.
- Aktive Mitglieder nehmen die Trainings- und/oder Wettkampfangebote des Vereins wahr. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes enthalten.
Beitrag für Vollzahler
Der Jahresbeitrag beträgt 180,00 EUR (90,00 EUR/Halbjahr).
Beitrag für Rentner, Pensionäre
Rentner, Pensionäre zahlen den ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 138,00 EUR (69,00 EUR/Halbjahr).
Ermäßigter Beitrag
Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialhilfeempfänger (SGB II, SGB XII) zahlen einen Beitrag in Höhe von 90,00 EUR (45,00 EUR/Halbjahr).
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Wird der Beitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht fristgemäß entrichtet, führt dies entsprechend der Satzung § 5, Ziffer 4 zum Ausschluss des Mitgliedes. Die Verbindlichkeiten bleiben davon unberührt.
- Der erste Beitrag wird anteilig in Monaten bis zum Ende des Halbjahres (30.06./31.12.) berechnet und mit der Aufnahmegebühr im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt aus dem Verein gemäß Satzung § 4, Ziffer 4 [1].
§ 4 Beitrag für Fördermitglieder
Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 60,00 EUR (30,00 EUR/Halbjahr).
§ 5 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 12,00 EUR. Ausgenommen sind Fördermitglieder.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2025 in Kraft.
Halle, den 27.03.2025
Gert Kleint
SV Saalespringer Halle e. V.
Vorsitzender des Vorstandes
[1] Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat beim Vorstand zu erklären. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren muss die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten vorliegen.